Auszug aus dem 7. Altenbericht der Bundesregierung

Case und Care Management

Die Bundesregierung spricht sich … dafür aus, dass im Rahmen von Gesamtkonzeptionen der Ausgestaltung der Daseinsvorsorge und Sozialraumgestaltung für ältere Menschen die Maßnahmen der kommunalen Altenhilfe und die Maßnahmen auf der Grundlage des Pflegeversicherungsrechts stärker aufeinander bezogen werden.

Die Sachverständigenkommission schlägt vor, dass die Kommunen das Case und Care Management in Koopera­tion mit den Pflegekassen federführend koordinieren sollen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass für ein gelingendes Case und Care Management eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten wichtig ist. In den Pfle­gestützpunkten können die Kommunen gemeinsam mit den Pflegekassen für Versicherte individuelle Versor­gungspläne erstellen. Mit dem Zweiten und dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wird der Rahmen für die Zusam­menarbeit zwischen den Kommunen und der Pflegeversicherung erheblich ausgeweitet (vgl. hierzu die Ausfüh­rungen unter Kapitel 9).

Mit diesen neuen Instrumenten im Rahmen des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes wurden Vorschläge von kommunaler Seite und von Länderseite aufgegriffen. Die Bundesregierung erwartet, dass Länder, Kommunen und Pflegekassen die Ausweitung von kommunalen Steuerungs- und Beratungskompetenzen im Bereich Pflege, die sich auch in den Empfehlungen zum Siebten Altenbericht widerspiegeln, in enger Zusammenarbeit zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen wahrnehmen.

Titel: Immer auf die Alten ©Florian Kiel

Titel: Immer auf die Alten ©Florian Kiel

Wohnen und Nachbarschaft

Gegenseitige Unterstützung und Hilfe in der Nachbarschaft und im Wohnumfeld sind kein Selbstläufer, sondern müssen kontinuierlich aufgebaut und gepflegt werden. Sie brauchen gut funktionierende Netzwerke und verlässliche Rahmenbedingungen. Diese Einschätzung der Altenberichtskommission ist auch Ergebnis des Programms „Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen“. Insgesamt sind in den Projekten vielfältige Methoden und konkrete Arbeitshilfen entwickelt worden, die zeigen, wie Nachbarschaftsinitiativen und neue Angebote der Be­ratung, Betreuung und Versorgung auf den Weg gebracht werden können. Sie wurden übersichtlich aufbereitet, in einem „Werkzeugkoffer“ gebündelt und stehen auf dem Serviceportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.serviceportal-zuhause-im-alter.de zur Verfügung.

Kommentar GFG: Für ein wenig Amüsement klicken Sie gerne hier. So intensiv beschäftigt sich die Bundesregierung - die gute alte Telefonkette und mehr.

Mit dem Programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden rund 300 Projekte bundesweit gefördert mit dem Ziel, wohnortnah Information, Beratung und Unterstützung anzubieten, um so die professionelle Arbeit bestehender Einrichtungen sinnvoll zu ergänzen. Viele Einrichtungen werden durch kleine Umbaumaßnahmen unterstützt, um möglichst barrierefrei zugänglich zu sein oder sie investieren in eine bedarfsgerechte Ausstattung mit technischen Geräten oder entsprechendem Mobiliar. So können Orte der Begegnung geschaffen und besser zugänglich für mobilitätseingeschränkte Menschen gestal­tet werden. Hilfen bei körperlichen und geistigen Einschränkungen gehören ebenso dazu wie Helferkreise zum Informations- und Erfahrungsaustausch, Krisendienste, Hilfen bei der Auswahl und Organisation von Dienstleis­tungen sowie Unterstützung bei deren Finanzierbarkeit.

Lokale Vernetzung bei Altenhilfe, Pflege und Gesundheitsförderung

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz sind die Vorschriften für die Pflegeberatung weiter entwickelt und kon­krete Regelungen für die Zusammenarbeit mit den Kommunen getroffen worden. In Rahmenvereinbarungen soll eine strukturierte Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen der Pflegekassen und der Kommunen geregelt werden. Den Pflegekassen wird ermöglicht, einzeln oder gemeinsam die strukturierte Zusammenarbeit in der Versorgung Pflegebedürftiger vor Ort mit bis zu 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Kreis bzw. kreisfreie Stadt zu unterstützen. Kreisen und kreisfreien Städten, Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen sowie or­ganisierten Gruppen ehrenamtlich tätiger Personen ist die Teilnahme an diesen regionalen Versorgungsnetzen zu ermöglichen. Die Angaben über die regionalen, niedrigschwelligen Angebote zur Entlastung im Alltag sollen in die Internet-Portale der Pflegeversicherung aufgenommen werden und den Beratungsstellen zur Verfügung ste­hen.

So können in bis zu 60 Modellprojekten Kreise oder kreisfreie Städte für eine Dauer von fünf Jahren die gesamte Beratung aus einer Hand erbringen; sie haben hierzu vertragliche Vereinbarungen mit den Landesverbänden der Pflegekassen zu schließen. Kommunen erhalten zudem für fünf Jahre ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pfle­gestützpunkten, in denen eine Zusammenarbeit mit den Kranken- und Pflegekassen erfolgt. Die maßgeblichen Akteure in der Pflege können künftig zudem in Landespflegeausschüssen, in sektorenübergreifenden und in regi­onalen Ausschüssen gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung abgeben.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Vernetzung im Bereich der Pflege wird der Ansatz einer regionalen Selbstorganisation für zielführend erachtet. Bereits im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde damit begonnen, ein eigenes Konzept der regionalen Abstimmung und Zusammenarbeit gesetzlich umzusetzen. Dazu gehören:

  • elektronische Datenübertragung der Angaben zu niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungs- sowie anderen Angeboten; damit entsteht ein Informationsverbund der Beratungsstellen von Pflegekassen und Län­dern/Kreisen/kreisfreien Städten über die verfügbaren Angebote in einer Region;

  • strukturierte Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen (Pflegeberatung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege); hierzu sind Rahmenvereinbarungen zwischen den Verbänden der Pflegekassen und den zuständigen Stellen der Länder zu schließen;

  • Förderung regionaler Netzwerke zur Versorgung Pflegebedürftiger durch die Pflegekassen – einzeln oder gemeinsam (bis zu 20.000 Euro pro Kalenderjahr je Kreis/kreisfreie Stadt).

Von der Wohnungs- zur Wohnpolitik

In der von der Siebten Altenberichtskommission vorgelegten Analyse wird deutlich, dass mit zunehmendem Alter die eigene Wohnung wie auch das Wohnquartier von zentraler Bedeutung ist. Die Bundesregierung teilt die Ein­schätzung der Altenberichtskommission, dass das in der fachpolitischen Debatte dominierende Paradigma „ Alt werden zu Hause“ die vielfältigen Wohnformen und Alternativen „zwischen Häuslichkeit und Heim“ nicht hin­ reichend thematisiert. Ältere Menschen bewerten oft ihre Wohnsituation nicht allein objektiv, sondern lassen sich leiten von einer über Jahre gewachsenen emotionalen Verbundenheit mit der Wohnung. Dies führt dann oft zu einem Verbleib im gewohnten Haushalt – auch wenn damit erhebliche Einschränkungen für die betroffenen Menschen verbunden sind.

Individuelle Wohnmobilität im Alter kann ein weiterer Baustein sein, um auch bei veränderten Lebensbedingun­gen eine möglichst lange selbstständige Lebensführung zu unterstützen. Eine wesentliche Voraussetzung zur För­derung der Wohnmobilität ist, wie die Altenberichtskommission ebenfalls ausführt, dass ein ausreichendes An­ gebot an altersgerechten, bezahlbaren Wohnungen, die zugleich auch mit verschiedenen Dienstleistungen ver­knüpft werden können, vor Ort zur Verfügung steht.

Beispiel Wohnungsgenossenschaft Fortschritt e.G. Döbeln

Fallmanagement im Quartier